Tabletop-Flohmarkt – AGB’s

Liebe Besucher und Freunde der Hamburger Tactica,

aus organisatorischen Gründen haben wir uns 2014 schweren Herzens vom traditionellen Bring & Buy verabschiedet. Der Andrang und die Tatsache, den ganzen Tag in den Katakomben sitzen zu müssen, war unseren Helfern einfach nicht mehr zuzumuten.

Allerdings wollen wir Euch weiterhin die Gelegenheit geben, altes Tabletop-Zubhör, etc. auf der Tactica zu verkaufen. Daher bieten wir ab 2015 einen Tabletop-Flohmarkt an. Dabei werden wir für ein Drei-Stunden-Zeitfenster Tische vermieten, auf denen die Anbieter ihr tabletop-affines Zeugs selbst verkaufen können. Wir vermeiden so endlose Schlangen vor den Kassen und damit auch überflüssiges Gedrängel in den Katakomben. Die Tische vermieten wir für €6,00 im Drei-Stunden-Zeitfenster. Dafür erheben wir keine Umsatzabgabe mehr.

Wichtig: Die Tische müssen im Vorfeld angemietet werden und auch die Zahlungen werden im Vorfeld abgewickelt.

Wir möchten am Tactica-Wochenende keine Vermietungen mehr vornehmen müssen.

Interessenten können sich ab jetzt unter flohmarkt@hamburger-tactica.de anmelden.

Im folgenden sind die AGBs abgebildet:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hamburger Tactica e.V.
Unter der Lieth 6
24576 Bad Bramstedt

Präambel
Der Hamburger Tactica e.V. betreibt die „Hamburger Tactica“, eine Convention für Liebhaber historischer Spiele, Wargaming und Miniaturenhobby in Hamburg. Die Veranstaltung findet jährlich im Bürgerhaus Wilhelmsburg, Mengestr. 20,  21107 Hamburg statt.
Im Rahmen dieser Veranstaltung wird ein Flohmarkt für Sammler und Hobbyisten organisiert, der in den Räumen der Convention abgehalten wird.

§1 Marktdaten / Vertragsgegenstand

(1)    Der Betreiber gestattet dem Händler den ambulanten Handel mit folgenden Produkten:  Das Tabletophobby, Wargaming, Modellbau, Dioramenbau und zu diesen Themen entsprechende Literatur betreffende neue und gebrauchte Produkte aus Privatbesitz.

(2)    Auf der „Hamburger Tactica“ im Bürgerhaus Wilhelmsburg
zu den gesondert vereinbarten Verkaufstagen, bzw. Verkaufszeiten

(3)    Der Händler mietet eine Höchst-Verkaufsfläche von 2 (zwei) lfd. Metern
Dem Händler werden zu dieser Länge passende Verkaufseinrichtungen (Tische)  vom Betreiber gestellt.

§2 Standmiete / Zahlungsmodalitäten

(1)    Die Mietdauer ist in Einheiten von 3 Stunden zusammengefasst. Es können nur volle Einheiten gebucht werden.

(2)    Der Mietpreis für eine Einheit von 3 Stunden beträgt je lfd. Meter bei Vorauskasse: 6,00 EUR (inkl. gesetzlicher MwSt.; momentan 19%).

(3)    Die Standmiete ist per PayPal (Konto aurens_de@yahoo.de) spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder per Überweisung spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe des Namens und der Anschrift des Händlers im Voraus zu zahlen. Maßgeblich ist der Geldeingang auf dem Konto.

§3 Vertragsdauer

(1)    Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bezahlung der Standmiete im Voraus (siehe §2, Absatz 3). Es endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Verkaufszeit.

(2)    Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen bis zum Veranstaltungsbeginn gekündigt werden. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

(3)    Der Betreiber kann das Vertragsverhältnis aus einem wichtigen Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Betreiber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Händlers, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
1.    Der Händler oder eine in Zusammengang mit seinem Geschäftsbetrieb stehende Person erheblich und wiederholt gegen die Bestimmungen der Hausordnung bzw. die Anweisungen der Organisatoren verstoßen hat.
2.    Ein fristgerechter Zahlungseingang nach §2(3) nicht erfolgt ist.
3.    Kein Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung erbracht wird.

§4 Händlerpflichten

(1)    Der Händler hat die Verkaufseinrichtung spätestens 15 Minuten vor Beginn zu beziehen. Kommt der Händler dieser Pflicht nicht nach, kann die Fläche durch den Betreiber an andere Händler vergeben werden. Die Zahlungspflicht wird davon nicht berührt.

(2)    Der Händler ist nicht berechtig, die Standfläche Dritten zu überlassen.

(3)    Der Händler hat die Verkaufseinrichtung pünktlich mit Ablauf der Mietdauer besenrein und in dem Zustand, wie er sie vorgefunden hat, wieder zu verlassen. Eine Zwischenlagerung der Ware ist nicht möglich.

(4)    Dem Händler als Mieter obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die angemietete Verkaufsfläche sowie den daran angrenzenden Raum. Er haftet für alle Schäden, die gegenüber Dritten, insbesondere Besuchern des Flohmarktes, entstehen.

(5)    Der Händler verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung im Bürgerhaus Wilhelmsburg.

§5 Gewährleistung

(1)    Der Händler hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Der Standplatz wird durch den Betreiber veranstaltungstäglich zugewiesen.

(2)    Der Händler trägt das Verwendungsrisiko.

(3)    Der Händler verzichtet auf Gewährleistungsansprüche aus der Überlassung der Verkaufsfläche und der zur Nutzung überlassenen Verkaufseinrichtungen (Tische).

§6 Haftungsfreistellung

(1)    Der Händler haftet für alle Schäden, die von ihm oder den Personen, die in Zusammenhang mit seinem Geschäftsbetrieb stehen, auf dem Veranstaltungsgelände verursacht werden. Er haftet ebenso, wenn er oder die im Zusammenhang mit seinem Geschäftsbetrieb stehenden Personen gegen die Bestimmungen der Hausordnung, insbesondere der Verkehrssicherungspflichten verstoßen.

(2)    Der Händler stellt den Betreiber von Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten im Innenverhältnis frei, soweit sie die genutzte Standfläche betreffen. Zum Bereich der genutzten Standfläche gehören insbesondere die begehbaren Teile vor, hinter und seitlich der Verkaufseinrichtungen (Tische).

(3)    Der Betreiberer haftet weder für erworbene Produkte, Diebstahl und Sachbeschädigung ,noch für steuerliche und gewerbliche Angelegenheiten des Händlers.

§7 Aufrechnungsverbot

(1)    Der Händler darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§8 Sonstige Vereinbarungen

(1)    Den Anweisungen der Tactica-Orga, bzw. Angestellten des Bürgerhaus Wilhelmsburg ist unbedingt Folge zu leisten.

(2)    Wenn eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

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